Abstract
Mit der Gründung bzw Erweiterung eines Betriebs kommt es in der
Regel zur Inbetriebnahme einer Betriebsanlage. Unter einer
gewerblichen Betriebsanlage ist jede örtlich gebundene
Einrichtung zu verstehen, die der Entfaltung einer gewerblichen
Tätigkeit nicht bloß vorübergehend zu dienen bestimmt ist (§ 74
Abs 1 GewO). Das sind zB Gebäude mit Maschinen zur Herstellung
von Gütern, aber auch Werkstätten, Gasthäuser oder Parkplätze.
Wann ist eine solche Genehmigung erforderlich? Welche
Genehmigungen/Bewilligungen muss der Unternehmer für die
Errichtung und den Betrieb einer Anlage einholen? Der folgende
Beitrag bietet ein Prüfschema samt Checkliste für die Praxis.
Regel zur Inbetriebnahme einer Betriebsanlage. Unter einer
gewerblichen Betriebsanlage ist jede örtlich gebundene
Einrichtung zu verstehen, die der Entfaltung einer gewerblichen
Tätigkeit nicht bloß vorübergehend zu dienen bestimmt ist (§ 74
Abs 1 GewO). Das sind zB Gebäude mit Maschinen zur Herstellung
von Gütern, aber auch Werkstätten, Gasthäuser oder Parkplätze.
Wann ist eine solche Genehmigung erforderlich? Welche
Genehmigungen/Bewilligungen muss der Unternehmer für die
Errichtung und den Betrieb einer Anlage einholen? Der folgende
Beitrag bietet ein Prüfschema samt Checkliste für die Praxis.
Originalsprache | deutsch |
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Seiten (von - bis) | 1212-1217 |
Fachzeitschrift | Steuer- und Wirtschaftskartei |
Ausgabenummer | 28 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2017 |
Extern publiziert | Ja |
Schlagwörter
- Öffentliches Recht
- Gewerberecht
- Betriebsanlage
- Betriebsanlagengenehmigung
- Prüfschema