Wann liegt eine genehmigungspflichtige Betriebsanlage vor? Prüfschema und Vorbereitung in der Praxis

Sonja Seitlinger, Rudolf Grünbichler

Publikation: Beitrag in einer FachzeitschriftArtikel

Abstract

Mit der Gründung bzw Erweiterung eines Betriebs kommt es in der
Regel zur Inbetriebnahme einer Betriebsanlage. Unter einer
gewerblichen Betriebsanlage ist jede örtlich gebundene
Einrichtung zu verstehen, die der Entfaltung einer gewerblichen
Tätigkeit nicht bloß vorübergehend zu dienen bestimmt ist (§ 74
Abs 1 GewO). Das sind zB Gebäude mit Maschinen zur Herstellung
von Gütern, aber auch Werkstätten, Gasthäuser oder Parkplätze.

Wann ist eine solche Genehmigung erforderlich? Welche
Genehmigungen/Bewilligungen muss der Unternehmer für die
Errichtung und den Betrieb einer Anlage einholen? Der folgende
Beitrag bietet ein Prüfschema samt Checkliste für die Praxis.
Originalsprachedeutsch
Seiten (von - bis)1212-1217
FachzeitschriftSteuer- und Wirtschaftskartei
Ausgabenummer28
PublikationsstatusVeröffentlicht - 2017
Extern publiziertJa

Schlagwörter

  • Öffentliches Recht
  • Gewerberecht
  • Betriebsanlage
  • Betriebsanlagengenehmigung
  • Prüfschema

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