Abstract
Mit dem Steuerreformgesetz 2020 wurde unter anderem die Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer geändert. Diese wird für nach dem 30.9.2020 erstmals zugelassene Fahrzeuge nicht mehr nur anhand der Leistung des Verbrennungsmotors, sondern zusätzlich anhand der CO2-Emissionen berechnet. In diesem Beitrag wird die Auswirkung der geänderten Berechnungsweise auf die Steuerhöhe für ausgewählte Fahrzeuge der Klasse M1 dargestellt.
Original language | German |
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Pages (from-to) | 20-21 |
Number of pages | 2 |
Journal | BÖB-Journal |
Volume | 2020 |
Issue number | 83 |
Publication status | Published - Aug 2020 |